ANG-Nummernkreis · E-Signatur · eIDAS

Angebote schreiben, signieren, umwandeln

Abrevia erstellt Angebote mit eigenem ANG-Nummernkreis und Bindefrist, lässt Kunden per E-Signatur annehmen und wandelt angenommene Angebote mit einem Klick cent-genau in Rechnungen um. Die Angebots-PDF erfüllt die Pflichtangaben für Deutschland und Österreich.

Angebote mit eigenem Nummernkreis und Bindefrist

Angebote laufen über einen eigenen ANG-Nummernkreis, getrennt von Deinen Rechnungen. Beim Anlegen legst Du die Gültigkeit bzw. Bindefrist fest – standardmäßig 30 Tage ab Erstellung. Positionen übernimmst Du aus Deinem Katalog oder ergänzt eine freie Ad-hoc-Position.

Übernommene Katalogpositionen werden als Snapshot gespeichert: Änderst Du später Deinen Katalog, bleibt das bereits erstellte Angebot unverändert – der Kunde sieht genau das, was Du ihm angeboten hast.

  • Eigener ANG-Nummernkreis. Angebote sind sauber getrennt von Rechnungen nummeriert.
  • Bindefrist (Default +30 Tage). Gültigkeit frei wählbar, standardmäßig 30 Tage ab Erstellung.
  • Katalog-Snapshot. Positionen werden eingefroren – spätere Katalogänderungen ändern das Angebot nicht.

Status – vom offenen Angebot bis abgelaufen

Jedes Angebot hat einen Status: offen, angenommen, abgelehnt oder abgelaufen. Wird die Gültigkeit überschritten, gilt das Angebot automatisch als abgelaufen. So siehst Du jederzeit, welche Angebote noch nachzufassen sind und welche bereits entschieden wurden.

  • Offen / angenommen / abgelehnt. Der Entscheidungsstand jedes Angebots ist auf einen Blick sichtbar.
  • Automatisch „abgelaufen“. Überschreitet ein Angebot seine Gültigkeit, wird es als abgelaufen geführt.

Kunden-Annahme per E-Signatur (eIDAS)

Kunden können ein Angebot direkt per E-Signatur annehmen: Die Unterschrift wird auf einem Canvas-Feld erfasst. Das entspricht einer einfachen elektronischen Signatur, die nach Art. 25 der eIDAS-Verordnung nicht allein deshalb rechtlich unwirksam ist, weil sie elektronisch erfolgt.

Über die Annahme erstellt Abrevia einen unveränderbaren, hash-verketteten Annahmebeleg. Dieser ist content-adressiert über einen sha256-Hash und dadurch jederzeit verifizierbar – Du kannst nachweisen, welches Angebot in genau welcher Fassung angenommen wurde.

  • Canvas-Unterschrift. Der Kunde unterschreibt direkt am Bildschirm – einfache E-Signatur nach eIDAS Art. 25.
  • Hash-verketteter Annahmebeleg. Unveränderbar und content-adressiert per sha256 – manipulationsevident.
  • Verifizierbar. Der Beleg lässt sich jederzeit gegen die angenommene Fassung prüfen.

1-Klick: Angebot wird zur Rechnung

Aus einem angenommenen Angebot erzeugst Du mit einem Klick die passende Rechnung. Die Positionen werden bit-für-bit kopiert, sodass die Beträge cent-genau übereinstimmen. Angebot und Rechnung bleiben bidirektional miteinander verknüpft, und die Umwandlung ist idempotent – ein Angebot erzeugt nicht versehentlich mehrere Rechnungen.

Zusätzlich ordnest Du ein Angebot einem Projekt zu; beide Verknüpfungen bleiben konsistent, sodass Angebot, Rechnung und Projekt zusammenpassen.

  • Positionen cent-genau. Bit-für-bit kopiert – keine Rundungsdifferenz zwischen Angebot und Rechnung.
  • Bidirektional verknüpft & idempotent. Angebot und Rechnung verweisen aufeinander; keine Doppel-Rechnungen.
  • Angebot → Projekt. Zuordnung zu einem Projekt bleibt auf beiden Seiten konsistent.

Premium-PDF mit Pflichtangaben für DE & AT

Die Angebots-PDF wird als hochwertiges A4-Dokument erzeugt – glyph-identisch unter macOS und Windows. Sie enthält die relevanten Pflicht- und Hinweisangaben: die Bindefrist sowie, je nach Steuerstatus, den Kleinunternehmer-Hinweis (§ 19 UStG Deutschland bzw. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG Österreich) und bei Reverse-Charge-Leistungen den entsprechenden Hinweis (§ 13b UStG Deutschland bzw. Art. 196 MwStSystRL / Übergang der Steuerschuld für Österreich).

Optional lässt sich ein Unterschriftsfeld auf dem PDF anzeigen. Versenden kannst Du das Angebot per E-Mail mit der PDF im Anhang – oder alternativ über einen mailto-Fallback.

  • Kleinunternehmer-Hinweis. § 19 UStG (DE) bzw. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG (AT), je nach Steuerstatus.
  • Reverse-Charge-Hinweis. § 13b UStG (DE) bzw. Art. 196 MwStSystRL (AT) bei Übergang der Steuerschuld.
  • Versand per Mail oder mailto. Angebots-PDF im Anhang – oder mailto-Fallback, wenn kein SMTP hinterlegt ist.

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Häufige Fragen

Ja. Angebote laufen über einen eigenen ANG-Nummernkreis, getrennt von Deinen Rechnungen. Beim Anlegen legst Du zudem die Bindefrist fest – standardmäßig 30 Tage ab Erstellung.

Vom Angebot zur Rechnung – in einem Klick.

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